Netflix, Spotify & Co. mit anderen teilen: Was ist erlaubt?
Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Streaming-Diensten: Ob Bundesliga und Sportveranstaltungen, die neuesten Filme und Serien oder den Zugriff auf das umfangreiche Musik-Programm – für fast jeden ist etwas dabei. Wer immer auf dem Laufenden sein möchte, der braucht mehr als nur ein Streaming-Abo und das kann schnell teuer werden. Um die Kosten hierfür zu reduzieren, liegt es nahe, das kostenpflichtige Abo mit Freunden oder innerhalb der Familie zu teilen. Aber gestatten dies Amazon, Netflix, Spotify und Co?
Das Teilen eines personengebundenen Kontos widerspricht in der Regel den Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der Streaming-Anbieter. Oftmals kann der Zugang auf mehreren Geräten eingerichtet werden, auch wenn der Abruf der Inhalte nur auf einem Gerät zur selben Zeit erfolgen kann. Eine parallele Nutzung ist nicht möglich. Umgangen wird dies von einigen Nutzern allerdings durch vorheriges Herunterladen des Inhalts und der anschließenden Offline-Wiedergabe. Bekommt der Anbieter das mit, dann kann es schnell zu einer Sperre des Nutzerkontos kommen.
Streaming-Dienst teilen mit dem Familien-Abo
Bei vielen Diensten ist die parallele Nutzung auf mehreren Geräten – meist durch einen monatlichen Aufpreis – gestattet. Vermarktet werden diese Abos gern als Familien-Abo. Diese Abos sind zwar teurer als das Basis-Abo, allerdings ermöglicht dies rechnerisch oftmals bereits ab zwei Personen eine Ersparnis. Das Praktische an dieser Form des Abos ist neben der Ersparnis von Geld, dass jeder Nutzer sein eigenes Profil erhält und seine eigenen Listen pflegen kann und vom jeweiligen Dienst auch Vorschläge für Musik, Filme oder Serien bekommt, die nach Nutzer-Vorlieben ausgewählt wurden.
Was genau versteht man unter einem "Familien-Abo"? Hierbei muss unbedingt auf die Definition des Streaming-Dienstes geachtet werden, denn wer zur "Familie" gehört, muss nicht gleich im "Family-Abo" dabei sein. Gehören beispielsweise die Eltern oder Geschwister des Konto-Inhabers, die in unterschiedlichen Städten wohnen, laut AGB der Streaming-Dienste zur "Familie"?
Abo-Modelle & Definitionen von Netflix und Youtube Premium
Bei dem beliebten Videostreaming-Dienst Netflix gibt es zusätzlich zur "Single-Mitgliedschaft" zwei weitere Abonnements für 2 bzw. 4 Nutzer. Die Nutzer müssen laut der Nutzungsbedingungen im selben Haushalts leben, sonst droht die Sperrung des Accounts. Netflix ist bislang allerdings nicht sonderlich durch Sperrung des Kontos durch "haushaltsübergreifende Nutzung" in Erscheinung getreten.
Youtube Premium, dem bislang weniger bekannten kostenpflichtigen Videoportal von Google, bietet neben der Single-Mitgliedschaft (11,99 Euro pro Monat) auch ein Familien-Abo an. Mit diesem können sich bis zu 6 Personen die monatlichen Kosten von rund 18 Euro teilen. Laut der "Anforderungen an Familienmitglieder" kann das Familien-Abo allerdings nur von Personen genutzt werden, die dieselbe Anschrift haben.
Sportübertragungen mit Sky und DAZN mit Freunden teilen
Insbesondere für Fans der Fußball-Bundesliga stellt sich oft die Frage: Wollen wir uns ein Sky-Abo teilen? Der wohl bekannteste Anbieter für lineares Pay-TV ist allerdings kein klassischer Streaming-Anbieter, sondern Sky bietet lediglich die Möglichkeit, das Pay-TV-Programm auch abseits vom stationären Sky-Receiver nutzen zu können. Für die Übertragung der 1. und 2. Bundesliga, den DFB-Pokal, der Champions- und Premier-League fallen bei Sky reguläre 39,99 Euro pro Monat an. Allerdings kann die Grundgebühr in regelmäßigen Rabatt-Aktionen zu Beginn des Abonnements deutlich reduziert werden. Zusätzlich zum Live-TV ist bei Sky auch der Zugriff auf das Streaming-Portal über den Sky-Receiver möglich, das allerdings auch nur stationär genutzt werden kann. Mit dem zusätzlichen Dienst Sky Q können sich bis zu vier Personen desselben Haushalts ein Konto teilen. Sky schreibt allerdings vor, dass das Teilen nur innerhalb des Haushalts möglich ist und bei Zuwiderhandlung streng gegen den Nutzer vorgegangen wird. Und mit SkyGo ist schließlich die mobile Nutzung der Inhalte von Sky möglich. SkyGo darf aber auch nur von einer Person auf maximal vier Geräten (PC oder Handy) genutzt werden. Ein Account-Sharing ist nicht zulässig.
Der Mitbewerber um Sportveranstaltungen DAZN bietet aktuell keine Familien-Abos an. Derzeit darf für monatlich 11,99 Euro ein Nutzer das Angebot auf zwei Geräten nutzen. Genau heißt es in den Nutzungsbedingungen:
"Du bist berechtigt, den DAZN Service auf höchstens zwei (2) Geräten gleichzeitig zu nutzen. Entsprechend der Ziffer 8.1.2 stimmst Du zu, dass Deine Login-Daten nur Dich betreffen und nicht mit anderen Personen geteilt werden dürfen."
Musik-Streaming mit Freunden teilen
Die bekanntesten Musik-Streaming-Dienste Apple Music, Deezer und Spotify liegen in der monatlichen Grundgebühr für das "Single-Abo" um die 10 Euro auf Augenhöhe. Diese Anbieter bieten für rund 15 Euro pro Monat auch ein Familien-Abo für bis zu 6 Personen an.
Der Musik-Streaming-Dienst von Apple darf ausdrücklich unabhängig der Wohnsituation mit anderen geteilt werden. Um Apple Music mit bis zu 5 Personen nutzen zu können, schreibt das Unternehmen aus Cupertino vor, dass alle Nutzer in der gleichen Apple-Familie eingebunden sind. Hierfür benötigen alle ein Apple-Gerät und zusätzlich zum Musik-Streaming können auch iCloud-Speicher sowie gekaufte Apps geteilt werden.
Deezer und Spotify schreiben für die Nutzung des Familien-Abos einen gemeinsamen Wohnsitz vor. Hegen die Anbieter Zweifel daran, beenden sie das Abo und sperren den Nutzer auch für künftige Abos. Aus den Nutzungsbedingungen von Deezer geht hervor:
"Das Abonnement des Deezer Family Service und dessen Verwendung ist auf Mitglieder desselben Haushalts beschränkt, die an derselben Anschrift wohnen. Daher behält sich DEEZER das Recht vor, den Abonnenten nach alleinigem Ermessen und zu jeder Zeit um einen Nachweis zu bitten, dass diese Anforderung erfüllt wurde."
Hierfür nutzen die Dienste diverse Maßnahmen zur Erkennung, die laut der Webseite des schwedischen Dienstes Spotify regelmäßig aktualisiert würden. Inwieweit diese strengen Vorschriften umgesetzt werden, ist allerdings nicht bekannt.
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